Unfallversicherung - Versicherungsvergleich
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Wer zahlt, wenn was passiert?
Die Unfallversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen, da mehr als die Hälfte aller Unfälle in der Freizeit passieren. Diese Unfälle werden aber nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung wird von den Arbeitgebern bezahlt und versichert alle Menschen in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis. Auch Kinder im Kindergarten, Schule und Hochschule und Personen die Eigenleistungen bei Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung erbringen sind versichert. Auch Wegeunfälle auf dem direkten Hin- und Rückweg fallen unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Selbstständige können sich freiwillig in einer Berufsgenossenschaft versichern.
Ein Problem der gesetzlichen Unfallversicherung ist, das die Versicherungssummen sehr gering sind und im Schadensfall kaum ausreichen davon dauerhaft zu leben.
Private Unfallversicherung
Eine Private Unfallversicherung bietet weltweit Schutz während des gesamten Tages, auch bei selbstverschuldeten Unfallen.
Eine Unfallversicherung erfüllt den gleichen Zweck wie eine Berufunfähigkeitsversicherung. Der Versicherungsschutz ist aber weniger umfassend. Ein Inhaber einer Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt deshalb keine, bzw. eine niedrigere, Unfallversicherung.
Bei Unfallversicherungen wird eine Versicherungssumme in Höhe des fünffachen Brutto-Jahreseinkommens empfohlen, da die Einmalzahlung muss im Schadensfall viele Jahre für die Aufrechterhaltung des Lebensstandart reichen. Eine andere Form zur Berechnung der Versicherungssumme ist: Monatlicher Bedarf x 200 = Vollinvaliditätsentschädigung. Eine Versicherungssumme in dieser Höhe bringt Zinseinnahmen in Höhe des monatlichen Bedarfs (z.B. 1.000€ x 200 = 200.000€ Versicherungssumme. 200.000 Euro angelegt zu 6 Prozent ergibt Zinseinnahmen in Höhe von 12.000 Euro im Jahr oder 1.000 Euro Monatlich.)
Die Unfallversicherung wird in zwei Formen angeboten:
· Lineare Unfallversicherung: Bei der linearen Unfallversicherung wird entsprechend der Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad (Gliedertaxe) gezahlt. Bei einer linearen Unfallversicherung sind auch kleinere Unfälle gleichmäßig abgesichert. Ca. 80% aller abgedeckten Unfalle verursachen nur eine Invalidität bis 25 Prozent.
· Progressive Unfallversicherung. Die progressive Unfallversicherung bietet einen deutlich besseren Schutz bei größeren Unfällen. Bei der progressiven Unfallversicherung steigt die Versicherungsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 26% überproportional an. Bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent z.B. auf die dreifache Versicherungssumme und bei 100 Prozent z.B. auf 350% der Versicherungssumme.
Unfallversicherungen teilen die Berufe in zwei Risikogruppen ein:
Gruppe A. Büroarbeiter, Hausfrauen
Gruppe b: Handwerker, Berufskraftfahrer
Zu beachten ist, dass eine Unfallversicherung häufig gefährliche Sportarten nicht einschließt. Falls Sie eine gefährliche Sportart ausüben, sollten sie dies der Versicherung mitteilen und eventuell einen Zusatzbeitrag vereinbaren.
Je nach Vertrag kann eine private Unfallversicherung folgende Leistungen enthalten:
- bei Invalidität
- bei Todsfall
- bei Krankenhaustagegeld
- bei Krankentagegeld
- bei Kosmetische Operationen
- bei Bergungskosten
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