Sperrstunde
Ein letztes Bier, bitte!
lediglich in vier münchner stadtbezirken sollen die lokale ihre türen länger offen halten dürfen als die bisher festgesetzte sperrstunde. noch im märz hatte die stadtratsmehrheit von SPD, Grünen, FDP und ASP sich für eine generelle aufhebung der sperrstunde ausgesprochen. die jetztige entscheidung ist dagegen eher ein troststamperl, als eine liberalisierung der Ausschankzeiten. von den insgesamt 25 stadtbezirken soll die sperrstunde in sendling, Milbertshofen-Am Hart, maxvorstadt sowie in Pasing-Obermenzing für ein jahr fast ganz aufgehoben werden.
bis auf die sogenannte putzstunde von 5 bis 6 uhr morgens dürfen die lokale durchgehend ihre zapfhähne betätigen. damit könne man, so Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle, zunächst mal einige erfahrungen sammeln, in wie weit sich die bewohner dieser viertel mit den verlängerten öffnungszeiten einverstanden zeigen. auch dem Bayerische Hotel- und Gaststättenverband wäre der wegfall der nächtlichen eintrittsverweigerung am willkommendsten. die CSU-Landtagsfraktion hatte sich jedoch nun dafür ausgesprochen, die sperrzeit von bisher 1 uhr um 2 uhr anzusetzten.
einige lokale, insbesondere viele diskotheken haben derzeit schon eine sondergenehmigung für längere öffnungszeiten. da viele dieser betriebe aber ihren standort in den angrenzenden gemeinden haben, dürfen jene auch über die zu bezahlenden gebühren bestimmen. viele betriebe werden so mit über 10.000 euro zusätzlich im jahr belastet. eine einheitliche regelung für solche gebühren wäre der nächste schritt, der vom verband dringend gefordert wird.
während sich einige bezirke sehr interessiert an einer verlängerung der Ausschankerlaubnis zeigten, scheuten sich viele bezirkspolitiker diesen versuch zu unterstützen. Der Bezirksausschuss 2, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt zum Beispiel, in dem es mit 900 Gaststätten die meisten Kneipen Münchens gibt, verlangte eine Umänderung der beweispflicht für anwohner und gastwirte. nach den bisherigen regelungen müssen die bewohner eine lärmbelästigung nachweisen, um rechtliche schritte durchsetzten zu können. um diese zu schützen, verlangten die bezirksvertreter, dass die beweispflicht für einen zumutbaren geräuschpegel zukünftig bei den lokalbetreibern liegen müsse.
ebenso wollten sich weder Au-Haidhausen noch Schwabing-West an dem projekt beteiligen. auch die polizei hebt nur den warnenden zeigefinger und weist auf die möglichen konzequenzen hin.
dass eine aufhebung der sperrzeit, nicht nur das gastfreundliche image der stadt aufbessern könnte, sondern auch eine verteilung der nächtlichen lokalanstürme bedeuten würde, wagt bei soviel skepsis lieber niemand laut auszusprechen.
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