Detektive & Detektei
Vom Detektivbüro bis zum Privatdetektiv
In den unzähligen Detektivromanen, Geschichten und Filmen scheint es alles so einfach zu sein. 3 befreundete Jugendliche haben auf dem Hof des Schrottplatzes ein Detektivbüro, oder aber der eingensinnige, aber doch liebenswerte Einzelgänger hilft den Mitbürgern oder sogar der Polizei ein Verbrechen zu klären, oder aber durch seine Beschattungen im Voraus zu verhindern. Doch so wie in der Vorstellungskraft der Autoren ist es im wirklichen Leben nicht.
Zwar ist "Detektiv" immernoch ein Freiberuf, d.h. es gibt keine festgeschriebene Berufsausbildung, doch so willkürlich wie es immer scheint, ist es nun doch nicht. So gibt es z.B. den Berufsverband der deutschen Detektive. Detekteien die ihm zugehören, verpflichten sie sich auch den "Verhaltenskodex" zu beachten. Die Mitgliedschaft einer Detektei in einem solchen Verband (es gibt noch weitere Verbände in Österreich, der Schweiz und die Internationale Kommission der Detektiv-Verbände) lässt also auf ein gewisses Maß an Seriösität schließen.
Auch wichtig ist es, dass die Dedektive einen Einwandfreien Leumund haben, damit sie im Zweifelsfall vor Gericht als nicht-anfechtbare Zeugen auftreten können. Dafür wird bei Gewerbeanmeldung immer ein polizeiliches Führungszeugnis und die Schufa-Auskunft vorgelegt.
So kann man als Kunde, schon mal sicher sein keinen EX-Knacki oder Kredithai vor sich zu haben.
Doch auch wenn die Detektei einen einwandfreien Ruf hat und in den oben genannten Verbänden Mitglied ist, heißt dies nicht, dass sie für jeden Kunden, die passende ist. Denn da es so viele verschiedene Tätigkeitsfelder für Privatdetektive gibt, gibt es auch jeweils das darauf passend spezialisierte Detektivbüro. Grundsätzliche unterscheidet man zwischen Privatkunden und Firmen. Die Anfragen der beiden Kundengruppen differenzieren stark.
|
Privatkunden
|
Firmen
|
|
eheliche Untreue
|
Überprüfung im Krankheitsfall
|
|
Unterhaltsfragen
|
Schwarzarbeit
|
|
Sorgerechtsverletzungen
|
Unlauterer Wettbewerb
|
|
Kindesmisshandlungen
|
Betrug, Diebstahl, Unterschlagung
|
|
Personenfahndungen
|
Anlagebetrug
|
|
Erbschaftsfragen
|
Werkspionage / Sabotage
|
|
Anlagebetrug
|
Bestechung
|
|
Markenpiraterie
|
Spesenmanipulation
|
|
Beleidigung / Verleumdung
|
unerlaubte Nebentätigkeit
|
|
Schuldnerermittlung
|
|
|
Mietstreitigkeiten
|
|
Eine gute Detektei erkennt man auch daran, dass sie einen gegebenenfalls an einen Kollegen verweist, wenn sie sich auf dem angefragten Themenbereich nicht, oder ungenügend auskennt. Denn Fachwissen ist nicht nur Hilfreich, sondern elementar.
Denn Wissen ist Macht, auch in Sachen Ermittlung. Bei der Beschaffung ihrer Daten dürfen Privatdetektive aber nicht den rechtlichen Rahmen verlassen. Dieser ist genauso eng wie bei anderen Personen gesteckt. Doch da es ihr tägliches Geschäft ist, verstehen sich die Detektive besonders gut darauf im gesetzlichen Rahmen, das Beste für ihre Kunden herauszuholen.
Zu erst einmal müssen Informationen über den Fall eingeholt werden. Handelt es sich um einen, möglicherweisen untreuen Ehemann, oder der Untreue verdächtigen Mitarbeiter so greifen die Ermittler erst einmal auf die EDV-, Telefonermittlung zurück. Somit kann man sich erst einmal einen Überblick über die Person ansich und über die Sachlage bilden.
Dannach wird zur Umfeldrecherche ausgeholt. Dabei werden Personen befragt, teils offen, teils verdeckt. Hierbei kommt es auf die Menschenkenntnisse des Privatdetektives an, ob er die Leute zum lockeren erzählen bringen kann und somit wichtige Informationen sammeln kann.
Geht es darum das gesammelte Wissen in hieb- und stichfesten Beweisen, auch vor Gericht, zu belegen, sind dem Dedektiv manchmal die Hände gebunden. So dürfen keine Fotos einer Beobachtung gemacht werden, die den zu Überwachenden in seinem Privatenraum verletzen. Auch heimlich gemachte Tonbandaufnahmen sind gesetzeswidrig, denn nach dem Kunsturhebergesetz (KUrhG) hat jeder Person, also auch der Betroffene, das Recht am eigenen Bild und am eigenen Wort.
Anders verhält es sich am Arbeitsplatz, oder in der Öffentlichkeit. Die Überwachungsbänder eines Kaufhauses können sowohl Ladendiebe, als auch KassierInnen, die sich aus der Kasse bedienen, überführen. Und bei der nächsten Party sollte man darauf achten, dass kein Partyfotograf dokumentiert, wie Mann mit seiner "Zweitfreundin" rumknutscht, denn solche Bilder dürfen verwendet werden.
Auch ist es durchaus legal, dass sich ein Detektiv undercover in einen Betrieb einschleust um den verdächtigten Angestellen besser zu beobachten. Auch kann er sich bei Recherchen im wirtschaftlichen Bereich als potentieller Geschäftspartner, Interessent oder Käufer ausgeben.
Wird eine Person observiert, sollte man als Kunde immer auf einen genauen Bericht bestehen, indem Ort, Zeit und Vorgefallenes kurz vermerkt ist. Zwar verlangen einige Detekteien dafür einen Aufpreis, aber für den Fall, dass man vor Gericht ziehen möchte, ist der Bericht unabdingbar.
Allgemein ist das Einschalten eines Detektives ein teures Vergnügen. Denn durch Spesenabrechnungen, wenn der zu Überwachende spontan verreist, oder andere Sonderzulagen für Geräte, Fahrzeuge + Kilometergeld, Telefonate, kann der Preis schnell in die Höhe schießen. Der Stundenlohn liegt meistens zwischen 40€ und 100€ Euro. So sollte man als Kunde auf eine übersichtliche Kostentabelle achten, oder einen Pauschalpreis vereinbaren. Der Bund internationaler Detektive gibt als Richtwert für eine seröse, umfassende Recherche 40.000 € an.
Das ist eine stolze Summe für die nicht garantiert werden kann, dass der Detektiv auch Erfolg hat. "Wer einen Detektiv beauftragt, den Geliebten der Ehefrau zu beschatten, muss auch dann das Honorar zahlen, wenn der Detektiv nichts Verwertbares liefert, weil der Observierte inzwischen Verdacht geschöpft und sich unauffällig verhalten hat (Landgericht Trier, Az. 1 S 134/02)." Oder auch in Fällen, indenen der Detektiv die Vermutungen nicht bestätigen kann.
Handelt es sich um Recherchen zum Thema Unterhaltsbedarf eines Geschiedenen und es wird festgestellt, dass dieser nicht (mehr) gegeben ist, so können nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, Az. 11 WF 70/02, die Kosten für den Detektiv in angemessener Form, vom Prozessverlierer, also der Gegenseite, bezahlt werden. (Will ein geschiedener Partner dem anderen vor Gericht nachweisen, dass dieser aufgrund einer neuen Lebensgemeinschaft keinen Unterhaltsbedarf hat, darf er zur Klärung notfalls auch einen Detektiv einschalten. Die angemessenen Kosten dafür sind als Prozesskosten vom Prozessverlierer zu tragen (Oberlandesgericht Koblenz, Az. 11 WF 70/02).
Ähnliches gilt für den Fall, dass ein Arbeitgeber gegen einen Arbeitnehmer erfolgreich ermittelt. (Muss ein Detektiv eingeschaltet werden, um einen konkreten Verdacht zu erhärten, der sich dann als wahr herausstellt, hat die Gegenseite auch dessen Kosten zu tragen (OLG Koblenz, Az. 11 WF 70/02). Das gilt aber nicht, wenn sich der Verdacht nur auf einen anonymen Anruf stützt - auch dann nicht, wenn er dem Detektiv die Überführung des Täters ermöglicht (Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 9 Ca 6308/01).)
Auf jeden Fall besteht zwischen Auftraggeber und Detektiv ein Treueverhältnis, das auch nach Beendigung der detektivischen Recherche bewahrt wird.
<pg>
|